Unterrichtsbestimmungen

Mit der Online-Anmeldung stimme ich einer Verwendung folgender Daten bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) des /der Schülers(in) einer Verwendung seiner Daten durch das Land NÖ und der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBL. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich zu: Nachname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse (Straße, PLZ, Ort), unterrichtete(s) Fach/Fächer, Unterrichtsform, Unterrichtsdauer, unterrichtende Lehrkraft, Ausbildungsstufe, Lernjahr. Mit meiner Online-Anmeldung nehme ich die Schulordnung der Musikschule der Stadt Groß-Siegharts in der gültigen Fassung zur Kenntnis. Durch meine Online-Anmeldung stimme ich auch zu, dass ich auf die angegebene E-Mail-Adresse Informationen und Angebote der Musikvereine der Musikschule der Stadt Groß-Siegharts zugeschickt bekomme bzw. per E-Mail von diesen kontaktiert werde.

Ich erkläre mich außerdem einverstanden, dass im Rahmen von Veranstaltungen der Musikschule Bild- und Tonaufnahmen der/des oben genannten Schülers(in) gemacht und in diversen Printmedien sowie auf der Homepage und in den sozialen Medien der Musikschule verwendet werden dürfen. Meine personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Kontaktaufnahme durch Musikvereine/Chöre der Musikschule Groß-Siegharts, zur lokalen Nachwuchsförderung im örtlichen Verein und für die Teilnahme an Wettbewerben, zur Erlangung des Leistungsabzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes, sowie zu statistischen Zwecken weitergegeben.

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen kann (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). Die Verarbeitung der Daten bleibt bis zum Zugang eines etwaigen Widerrufs rechtmäßig.
Die Weitergabe und Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes, insbesondere des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung-DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679, in der jeweils geltenden Fassung, sowie aufgrund dieser Einwilligung.

Auszug aus dem Musikschulstatut

§6


Unterrichtseinheiten, Ferienregelung,
 entfallene Unterrichtseinheiten

(4) Je Schuljahr und Hauptfach werden mindestens 30 Unterrichtseinheiten abgehalten. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, wird eine Kompensation über die Schulgeldabrechnung durchgeführt.

§7


Zugang, Anmeldung, Aufnahme, 
Abmeldung und Ausschluss


(4) Eine Abmeldung für das laufende Schuljahr in Verbindung mit einem Entfall der Schulgeldzahlungspflicht ist nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe, wie insbesondere schwerer Krankheit oder Verlegung des Wohnsitzes, möglich. Die Entscheidung darüber trifft der Schulerhalter.

Auszug aus der Schulordnung

§3
Versäumte Unterrichtseinheiten

  1. Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten den Lehrer oder den Schulleiter rechtzeitig zu verständigen. Bei einem minderjährigen Schüler ist dies Aufgabe des Erziehungsberechtigten.
  2. Unterrichtseinheiten, die vom Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt.

    §7
    Teilnahme an Schulveranstaltungen

  3. Der Schüler hat grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen.